Leistung
Gesundheits- und Vorratsschutz
Schädlingsmonitoring
Mardervergrämung
Holz- und Bautenschutz
Mardervergrämung
Steinmarder | lat. Martes foina
Der Steinmarder ist ein ausgesprochener Materialschädling.
Er kann die Wärmedämmung gesamter Dächer zerstören.
Da dieser Schädling in Deutschland unter Jagdrecht steht, ist es nur dem zuständigen
Jagdpächter erlaubt, den Steinmarder zu bejagen und zu töten.
Wir empfehlen als alternative Lösung die sogenannte Vergrämung.
Mit Mitteln die auf Steinmarder eine abstoßende (repellierende) Wirkung haben,
werden Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten imprägniert und für die Tiere somit
unbewohnbar gemacht.
Für eine zukünftige Abwehr von Steinmardern an Gebäuden dienen bauliche Maßnahmen.
Diese Arbeiten sollten ca. eine Woche nach Ausbringung der Repellentien durchgeführt
werden. Hierbei werden alle offensichtlichen Zugangsstellen in das Dach des Gebäudes
durch Gitter verschlossen und somit ein Eindringen von Steinmardern nachhaltig
abgewehrt.
Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ausarbeitung einer auf Ihr Gebäude individuell
zugeschnittene Mardervergrämung zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, Frau Dr. Kirsten Deißler berät Sie gerne bei allen Fragen rund
um dieses Thema.
INFORMATIONEN
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* 0800 111 2146
Zusätzlich können Sie uns bei Interesse auch gerne eine E‑Mail an folgende Adresse schreiben:
E-Mail info(at)aktiv-ta.de
* Kostenfrei nur aus dem dt. Festnetz
aktiv Taubenabwehr und
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