Leistung
Gesundheits- und Vorratsschutz
Schädlingsmonitoring
Mardervergrämung
Holz- und Bautenschutz
HACCP - Richtlinie
Das HACCP - Konzept wurde 1959 in den USA entwickelt. Es diente ursprünglich zur Qualitätssicherung von Lebensmitteln, die an die Raumfahrt geliefert wurden.
Das HACCP - System fordert die Berücksichtigung von folgenden Punkten:
- Eine Gefahrenanalyse (Hazard Analysis) durchführen.
- Die kritischen Kontrollpunkte (Critical Points, CCPs) bestimmen.
- Einen oder mehrere Grenzwerte (Critical limits) festlegen.
- Ein System zur Überwachung (Monitoring) der Kontrollpunkte festlegen.
- Die Korrekturmaßnahmen festlegen, die durchzuführen sind, wenn die Überwachung anzeigt, dass ein bestimmter Kontrollpunkt nicht mehr beherrscht wird.
- Überprüfung, ob das HACCP-System erfolgreich arbeitet.
- Dokumentation der Maßnahmen.
Im deutschen Recht wurde das HACCP - Konzept im erstmals mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung von 1998 verankert.
Eine EG-Verordnung von 2004 sieht ebenfalls die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen, die mit der Produktion,
der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, verpflichtend vor.
Im Jahr 2006 trat das Hygienepaket von 2004 der EG in Kraft. Hierin wird verordnet, dass nur noch Lebensmittel,
die die HACCP-Richtlinien erfüllen, in der Union gehandelt und in die Union eingeführt werden dürfen.
Die Übertragung der HACCP - Richtlinie für Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung beinhaltet:
- genaue Gefahrenanalyse
- vorbeugende Maßnahmen
- individuell angepasstes Überwachungssystem (Monitoring)
- systematische Bekämpfung bei Schädlingsbefall
- ausführliche Dokumentation
Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ausarbeitung eines auf Ihren Betrieb individuell
zugeschnittenes, professionelles HACCP - Konzept zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, Frau Dr. Kirsten Deißler berät Sie gerne bei allen Fragen rund
um dieses Thema.
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